Fast jeden Tag sitzen besorgte Eltern bei uns in der Ordination in Horn und stellen mir dieselbe Frage: "Dr. Zuran, mein Kind braucht eine Spange – aber können wir uns das überhaupt leisten?"
Ich verstehe diese Sorge sehr gut. Eine Zahnspange ist eine große Sache. Deshalb möchte ich hier im Blog einmal ganz offen und ohne kompliziertes Fachchinesisch erklären, wie das mit der "Gratis-Zahnspange" im Waldviertel wirklich läuft – und wann Sie Anspruch darauf haben.
Schluss mit der Zettelwirtschaft
Das Wichtigste vorweg: Die Zeiten, in denen Sie als Eltern tausende Euro vorstrecken und dann monatelang auf Rückerstattungen warten mussten, sind (zum Glück!) vorbei – zumindest, wenn die Fehlstellung stark genug ausgeprägt ist.
Da wir Vertragsarzt für alle Kassen (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA) sind, läuft das bei uns so: Wenn Ihr Kind Anspruch hat, rechnen wir direkt mit der Kasse ab. Sie sehen keine Rechnung und müssen nichts vorfinanzieren.
IOTN: Die Messlatte der Krankenkasse
Jetzt kommt der Haken, den viele missverstehen: Nicht jede Zahnspange ist gratis. Der Gesetzgeber sagt: Wir zahlen nur, wenn es medizinisch wirklich notwendig ist.
Wir Ärzte nutzen dafür eine Art Messlatte, die IOTN-Klassifizierung. Die geht von 1 bis 5.
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Stufe 1–3: Hier sagt die Kasse: "Das ist eher kosmetisch oder nur leicht schief." Hier gibt es die Gratis-Zahnspange leider nicht (aber oft Zuschüsse).
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Stufe 4 & 5: Das sind die Fälle, wo wir sagen: "Hier müssen wir handeln, sonst nimmt das Gebiss Schaden." Genau hier greift die Gratis-Zahnspange zu 100 %.
Wann ist es eine "Stufe 4 oder 5"?
Ich kann Ihnen natürlich keine Diagnose übers Internet geben, aber aus meiner täglichen Praxis sehe ich oft folgende Fälle, die meistens übernommen werden:
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Der deutliche Überbiss: Wenn die oberen Schneidezähne weit vorstehen (wir sprechen oft von mehr als 6 mm). Das ist nicht nur Optik – hier ist die Gefahr groß, dass sich Kinder beim Sport die Zähne ausschlagen.
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Kein Kontakt: Wenn die Zähne beim Zusammenbeißen gar nicht aufeinander treffen (offener Biss).
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Verkehrter Biss: Wenn die unteren Zähne vor den oberen stehen (Kreuzbiss oder Vorbiss).
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Massiver Platzmangel: Wenn Zähne gar nicht erst durchkommen können, weil alles zu eng ist.
Mein Rat als Facharzt: Warten Sie nicht zu lange
Oft höre ich: "Ach, wir warten bis zum 12. Geburtstag, vorher zahlt die Kasse ja eh nicht." Bitte tun Sie das nicht.
Kommen Sie lieber einmal zu früh zu mir als einmal zu spät. Ideal ist ein erster kurzer Check mit 8 oder 9 Jahren, wenn die Milchzähne wackeln. Manchmal müssen wir nämlich schon früher eingreifen (Interzeptive Behandlung), um spätere Schäden zu verhindern – und auch das zahlt die Kasse in schweren Fällen.
Unsicher? Lassen Sie uns einfach nachschauen.
Sie müssen zu Hause nicht mit dem Lineal nachmessen. Sparen Sie sich den Stress. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur "IOTN-Feststellung" bei uns. Ich schaue mir das Gebiss Ihres Kindes an und kann Ihnen meist in wenigen Minuten sagen: "Ja, das ist ein Kassen-Fall" oder "Nein, das ist eher kosmetisch." Dann haben Sie Gewissheit.
Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Kind bei uns in Horn kennenzulernen!
Dr. Dietmar Zuran
📞 Terminvereinbarung: 02982 20992 📍 Wo? Direkt in unserer Praxis in Horn
