Welche Behandlung infrage kommt, hängt vor allem von Alter, Zahnentwicklung und Ausprägung der Fehlstellung ab. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Orientierung. Die genaue Einordnung erfolgt nach einer persönlichen Untersuchung.
bis 9 Jahre · Frühbehandlung
Frühbehandlung – bis 9 Jahre

Interzeptive Behandlungen setzen früh an, wenn eine größere Zahn- oder Kieferfehlstellung die weitere Entwicklung ungünstig beeinflussen könnte. Ziel ist eine frühe Korrektur, damit sich das Gebiss möglichst normal weiterentwickeln kann.
- meist herausnehmbare Zahnspangen
- bei Bedarf kleine teilfestsitzende Apparaturen
- in der Regel eine zeitlich begrenzte Behandlungsphase
- Kassenleistung bei erfüllten Indikationskriterien
Ob die Voraussetzungen für eine interzeptive Kassenbehandlung erfüllt sind, prüfen wir anhand der persönlichen Untersuchung und der erforderlichen Unterlagen.
9 bis 18 Jahre · Kassenleistung
„Gratis-Zahnspange“ – 9 bis 18 Jahre

Bei einer ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellung der IOTN-Grade 4 oder 5 und erfüllten weiteren Voraussetzungen kann Anspruch auf die sogenannte „Gratis-Zahnspange“ bestehen. Die festsitzende Kassenbehandlung erfolgt mit Metallbrackets.
- festsitzende Hauptbehandlung in der späten Phase des Wechselgebisses
- Metallbrackets im Rahmen der Kassenleistung
- Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
- direkte Abrechnung mit der Krankenkasse bei erfüllten Voraussetzungen
Der passende Startzeitpunkt ergibt sich aus Zahnentwicklung und Befund. Eine frühere Einschätzung kann deshalb sinnvoll sein.
unter 18 Jahre · weitere Behandlungswege
Behandlung unter 18 ohne volle Kassenleistung

Bei weniger ausgeprägten Fehlstellungen werden die Voraussetzungen für die „Gratis-Zahnspange“ möglicherweise nicht erreicht. Je nach Versicherungsträger besteht dann keine Kostenübernahme oder es kann ein Zuschuss möglich sein.
Das Behandlungsgerät kann – soweit es für den Befund geeignet ist – individuell gewählt werden.
- festsitzende Apparaturen
- transparente Schienen beziehungsweise Aligner
- Klärung der Kosten und einer möglichen Kassenbeteiligung nach dem Befund
Nicht jedes Gerät eignet sich für jede Ausgangssituation. Die Auswahl erfolgt nach Untersuchung und Beratung.
ab 18 Jahre · Erwachsenenbehandlung
Kieferorthopädische Behandlung ab 18 Jahren

Bei Erwachsenen sind kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich privat zu bezahlen. Ein Zuschuss kann bei entsprechender Fehlstellung möglich sein, wird jedoch vom jeweiligen Versicherungsträger im Einzelfall bewilligt und ist nicht garantiert.
Je nach Befund kommen unterschiedliche Behandlungsgeräte infrage:
- festsitzende Apparaturen
- transparente Schienen beziehungsweise Aligner, sofern medizinisch geeignet
- individuelle Klärung eines möglichen Kassenzuschusses
Auch bei Erwachsenen beginnt der Behandlungsweg mit der Klärung von Befund, geeigneter Apparatur und Kosten.
Eine allgemeine Information auf dieser Website ersetzt keine persönliche Untersuchung oder medizinische Beratung.
Fachlich geprüft von Dr. Dietmar Zuran, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
