Gratis-Zahnspange

Für Kinder und Jugendliche kann eine kieferorthopädische Behandlung bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen als Kassenleistung vorgesehen sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird bei einer persönlichen Untersuchung nach den geltenden Kriterien festgestellt.

VORAUSSETZUNGEN

Wann übernimmt die Krankenkasse die Behandlung?

Für die kieferorthopädische Kassen-Hauptbehandlung muss eine ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegen. Die Einstufung erfolgt nach dem international verwendeten Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN). Die „Gratis-Zahnspange“ ist bei IOTN 4 oder 5 und erfüllten weiteren Voraussetzungen vorgesehen.

  • Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
  • Einstufung der ausgeprägtesten Fehlstellung in IOTN 4 oder 5
  • Persönliche Untersuchung und Prüfung der geltenden Kriterien
Beratungsgespräch mit Dr. Dietmar Zuran in der Ordination
Die Voraussetzungen werden anhand der persönlichen Untersuchung geprüft.

ALTER UND BEHANDLUNGSFORM

Zwei Formen der kieferorthopädischen Kassenbehandlung

bis 9Jahre

Interzeptive Frühbehandlung

Bei bestimmten größeren Abweichungen kann bereits im Wechselgebiss eine zeitlich begrenzte Frühbehandlung sinnvoll sein. Meist werden herausnehmbare, in einzelnen Fällen auch kleine teilfestsitzende Apparaturen eingesetzt.

Liegt die entsprechende Indikation vor, übernimmt die Krankenkasse die vertraglich umfassten Kosten.

9–18Jahre

Kassen-Hauptbehandlung

Die Hauptbehandlung beginnt abhängig von der Zahnentwicklung meist ab etwa neun bis zehn Jahren. In unserer Ordination erfolgt diese Behandlung mit einer festsitzenden Metallzahnspange.

Voraussetzung sind insbesondere IOTN 4 oder 5 und ein Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag.

Die Altersangaben dienen der Orientierung. Entscheidend sind Zahnentwicklung, Befund und die jeweils geltenden Kassenkriterien.

ANSPRUCHSPRÜFUNG

Wie wird der Anspruch festgestellt?

1

Untersuchen

Zähne, Biss und Kieferentwicklung werden persönlich beurteilt.

2

Einstufen

Für die Hauptbehandlung wird die ausgeprägteste Fehlstellung nach den IOTN-Kriterien gemessen.

3

Besprechen

Wir erklären den Befund, mögliche Behandlungsschritte und die Kassenleistung.

DIREKTE ABRECHNUNG

Keine Vorfinanzierung der vertraglich umfassten Kassenleistung

Dr. Zuran ist Vertragskieferorthopäde aller Kassen. Liegt ein entsprechender Anspruch vor, wird die vertraglich umfasste Behandlung direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger abgerechnet. Für diese Kassenleistung ist keine Vorfinanzierung durch die Eltern erforderlich.

Bei Fehlstellungen, die die Voraussetzungen für eine vollständige Kassenleistung nicht erfüllen, besprechen wir mögliche Behandlungsformen und einen gegebenenfalls individuell gewährten Kostenzuschuss.

NÄCHSTER SCHRITT

Kassenleistung abklären

Beim Beratungstermin sehen wir uns die Zahn- und Kieferstellung an und erklären, welche weiteren Schritte infrage kommen.

Fachlich geprüft von Dr. Dietmar Zuran, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.