Für Kinder und Jugendliche kann eine kieferorthopädische Behandlung bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen als Kassenleistung vorgesehen sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird bei einer persönlichen Untersuchung nach den geltenden Kriterien festgestellt.
VORAUSSETZUNGEN
Wann übernimmt die Krankenkasse die Behandlung?
Für die kieferorthopädische Kassen-Hauptbehandlung muss eine ausgeprägte Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegen. Die Einstufung erfolgt nach dem international verwendeten Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN). Die „Gratis-Zahnspange“ ist bei IOTN 4 oder 5 und erfüllten weiteren Voraussetzungen vorgesehen.
- Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
- Einstufung der ausgeprägtesten Fehlstellung in IOTN 4 oder 5
- Persönliche Untersuchung und Prüfung der geltenden Kriterien
ALTER UND BEHANDLUNGSFORM
Zwei Formen der kieferorthopädischen Kassenbehandlung
Interzeptive Frühbehandlung
Bei bestimmten größeren Abweichungen kann bereits im Wechselgebiss eine zeitlich begrenzte Frühbehandlung sinnvoll sein. Meist werden herausnehmbare, in einzelnen Fällen auch kleine teilfestsitzende Apparaturen eingesetzt.
Liegt die entsprechende Indikation vor, übernimmt die Krankenkasse die vertraglich umfassten Kosten.
Kassen-Hauptbehandlung
Die Hauptbehandlung beginnt abhängig von der Zahnentwicklung meist ab etwa neun bis zehn Jahren. In unserer Ordination erfolgt diese Behandlung mit einer festsitzenden Metallzahnspange.
Voraussetzung sind insbesondere IOTN 4 oder 5 und ein Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag.
Die Altersangaben dienen der Orientierung. Entscheidend sind Zahnentwicklung, Befund und die jeweils geltenden Kassenkriterien.
ANSPRUCHSPRÜFUNG
Wie wird der Anspruch festgestellt?
Untersuchen
Zähne, Biss und Kieferentwicklung werden persönlich beurteilt.
Einstufen
Für die Hauptbehandlung wird die ausgeprägteste Fehlstellung nach den IOTN-Kriterien gemessen.
Besprechen
Wir erklären den Befund, mögliche Behandlungsschritte und die Kassenleistung.
DIREKTE ABRECHNUNG
Keine Vorfinanzierung der vertraglich umfassten Kassenleistung
Dr. Zuran ist Vertragskieferorthopäde aller Kassen. Liegt ein entsprechender Anspruch vor, wird die vertraglich umfasste Behandlung direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger abgerechnet. Für diese Kassenleistung ist keine Vorfinanzierung durch die Eltern erforderlich.
Bei Fehlstellungen, die die Voraussetzungen für eine vollständige Kassenleistung nicht erfüllen, besprechen wir mögliche Behandlungsformen und einen gegebenenfalls individuell gewährten Kostenzuschuss.
NÄCHSTER SCHRITT
Kassenleistung abklären
Beim Beratungstermin sehen wir uns die Zahn- und Kieferstellung an und erklären, welche weiteren Schritte infrage kommen.
Fachlich geprüft von Dr. Dietmar Zuran, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
